Benefits

Zuschüsse

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Zuschüsse

MItarbeiter erhält Benefits

Direkte Vergütung auf Knopfdruck

Der einzigartige vyble® Algorithmus findet und kombiniert vollautomatisch die passenden Benefits für jeden einzelnen Mitarbeiter. So wird auf Knopfdruck die optimale Kombination möglicher Sonderlohnarten und Gehaltsextras, gemäß aller Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen, erzeugt. Eine Anpassung unserer Cloud-Dienste an die aktuellste Gesetzgebung erfolgt dabei selbstverständlich fortlaufend.

Das Einkommenssteuergesetz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, steuer- und SV-begünstigte Zahlungen direkt auf das Gehaltskonto Ihrer Arbeitnehmer vorzunehmen und so unmittelbar monetär wirksame Benefits zu gewähren.

vyble®Work Environment Vorteile

Arbeitsumfeld

Zahlreiche Benefits, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen, können unmittelbar auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen werden. Von einer monatlichen Fehlgeldentschädigung für Arbeit an der Kasse bis hin zu Werkzeug- oder Wäschegeld gibt es verschiedene Vergütungsmöglichkeiten.

Ist der Arbeitnehmer aufgrund seiner Ausübung im Kassen- und Zähldienst einem erhöhten Haftungsrisikos ausgesetzt, kann eine Fehlgeldentschädigung von bis zu € ­16,- im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern einen Ausgleich für Rufbereitschaft zahlen, wenn sie auch außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar sein sollen. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. 

Kauft ein Mitarbeiter Waren vom Arbeitgeber, so kann dieser einen Rabatt von bis zu € 1.080,- im Jahr auf diese gewährleisten. Dies gilt für Waren und Dienstleistungen, die nicht überwiegend für den Bedarf der Mitarbeiter hergestellt, vertrieben oder erbracht werden.

Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit können Arbeitgeber Zuschüsse gewähren. Diese sind bis zu gewissen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitgeber können mit ihren Mitarbeitern einen Werbevertrag schließen. So kann zum Beispiel ein Werbeaufkleber auf dem privaten PKW des Mitarbeiters mit bis zu € 21,- monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei vergütet werden.

Nutzt der Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eigene Werkzeuge, kann der Arbeitgeber diese mit bis zu € 50,- im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Der Arbeitgeber kann Wäsche- bzw. Reinigungskosten für gestellte Berufskleidung steuer- und beitragsfrei erstatten. Selbst beschaffte Arbeitskleidung ist steuer- und beitragspflichtig. Dies gilt hauptsächlich für berufstypische Kleidung, welche auf die Berufstätigkeit zugeschnitten ist.

Kommunikation

Zuschüsse stehen in vielen verschiedenen Kategorien zur Verfügung, so auch für den Bereich der Kommunikation. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern beispielsweise Zuschüsse für den privaten Internetanschluss oder das Telefon direkt auf das Gehaltskonto zahlen.

vyble® Communication Vorteile

Kosten für die private Internetnutzung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern von bis zu € 50,- monatlich, bzw. € 600,- jährlich nachweisfrei erstatten. Dies erfolgt pauschal versteuert mit 25 Prozent.

Nutzen Mitarbeiter das private Telefon auch für berufliche Zwecke, kann der Arbeitgeber die Telefonkosten steuerfrei erstatten. Dabei sind 20 Prozent vom Rechnungsbetrag, maximal €  20,-  monatlich steuerfrei durch den Arbeitgeber ersetzbar.

vyble® Travel and Health Vorteile

Reisen und Gesundheit

Mitarbeiter, die häufig Auswärtstätigkeiten nachgehen, können dank verschiedener Zuschussmöglichkeiten profitieren. So kann der Arbeitgeber beispielsweise Zuschüsse für Verpflegung oder Übernachtung direkt auf das Konto des Mitarbeiters zahlen. Auch im Bereich Gesundheit und Erholung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern.

Erholungsurlaub kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Dieser wird mit 25 Prozent versteuert, wenn er bestimmte Grenzen nicht übersteigt (bis zu € 156,- für Singles, bis zu € 260,- für Ehepaare und für bis zu € 52,- für jedes leibliche Kind). Voraussetzung ist, dass die Zahlung im Zusammenhang mit einem Urlaub gewährt wird. Diese kann drei Monate vor oder nach der Auszahlung der Beihilfe angetreten werden.

Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter pro Kalenderjahr bis zu € 600,- für gesundheitsfördernde Maßnahmen bezuschussen. Soweit sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, erfolgt dies steuer- und SV-beitragsfrei. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zertifiziert sind oder zumindest dem Leitfaden der Prävention genügen.

Liegt eine beruflich veranlasste Übernachtung vor, können Übernachtungskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit ohne Belege mit einem Pauschalbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.

Bei einer Reisetätigkeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Verpflegungskosten steuerfrei ersetzen. Dabei richtet sich die Höhe der Pauschalbeträge nach der Dauer der Dienstreise. Dabei gilt  € 14,-   bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, € 28,-   bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden. Voraussetzung dafür ist, dass eine auswärtige Übernachtung stattgefunden hat.

Sie können Ihren Mitarbeitern Verpflegungszuschüsse z. B. in Form von Essensgutscheinen zukommen lassen, die für diese steuer- und SV-frei sind. Bis zu einem Betrag von € 3,57 pro Arbeitstag müssen Sie pauschal mit 25 % versteuern. Diesen Betrag können Sie steuer- und SV-frei mit bis zu € 3,10 aufstocken. So sind insgesamt bis zu € 6,67 pro Arbeitstag möglich.

Mobilität

Mobilität zahlt sich aus – dank Benefits wie etwa dem Fahrtkostenzuschuss, die direkt auf das Gehaltskonto der Mitarbeiter überwiesen werden können. Neben einer Reihe weiterer Zuschussmöglichkeiten kann so beispielsweise der Weg zur Arbeit finanziell unterstützt werden.

vyble® Mobility Vorteile

Für den täglichen Arbeitsweg kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu € 0,30 pro Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen. Dieser wird pauschal mit 15 Prozent besteuert. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Stellt der Mitarbeiter seinen Dienstwagen in einer Garage ab, so kann der Arbeitgeber ihn hierfür vergüten. Aufgrund des hauptsächlich betrieblichen Interesses ist das Garagengeld weder steuer- noch SV-beitragspflichtig.

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann dem Mitarbeiter ein steuer- und SV-freier Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und Aufwendungen für ein öffentliches Verkehrsmittel im Linienverkehr entstehen.

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern einen Parkplatz verbilligt oder kostenlos, ist dies grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Die gilt auch für die unentgeltliche Überlassung eines vom Arbeitgeber angemieteten Stellplatzes im Parkhaus in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte.

 

Nutzen Mitarbeiter einen Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Dienstwagen, können sie für das private Aufladen mit bis zu € 30,- steuer- und SV-frei entlohnt werden. Besteht keine zusätzliche Auflademöglichkeit beim Arbeitgeber, sind sogar bis zu € 70,- möglich.

vyble® Family and Home Vorteile

Heim und Familie

Mit Benefits wie etwa Zuschüssen für die Kinderbetreuung oder für berufsbedingter Umzüge können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch im privaten Bereich unterstützen und so die Arbeitgeberattraktivität steigern.

Bei im Außendienst tätigen Mitarbeitern kann der Arbeitgeber einen Home Office anmieten. Wichtig ist, dass die an den Arbeitgeber vermieteten Räume in erster Linie betrieblichen Zwecken dienen. Neben dem Arbeitsverhältnis muss ein separater Vertrag die weitere rechtliche Grundlage der Vermietung regeln.

Ziehen Mitarbeiter berufsbedingt um, kann der Arbeitgeber Umzugskosten in bestimmter Höhe des Betrags steuerfrei ersetzen. Dazu zählen auch Beförderungsauslagen, Reisekosten der Familie, Mietentschädigung u.a.

Die Kosten für Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen kann der Arbeitgeber vollständig oder anteilig steuer- und SV-frei übernehmen.

Zuschüsse umsetzen mit wenigen Klicks

Viele Möglichkeiten – eine Lösung. Nutzen Sie einfach die vyble® Plattform, um Zuschüsse für Ihre Mitarbeiter ganz einfach umzusetzen. Für Sie gibt’s dafür einen Zuschuss an Zufriedenheit.