Aktuelle Gesetzesänderungen 2022/2023

Das aktuelle Jahr und das darauffolgende bringen einige Neuerungen mit sich. Manche Gesetze wurden verlängert, einige werden in 2023 neu eingeführt. Wissen Sie, welche Gesetzesänderungen auf Unternehmen zukommen?

Wir informieren Sie über wichtige Änderungen und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich jetzt schon darauf vorbereiten können.

Gesetzlicher Mindestlohn

Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns gab es über die letzten Jahre immer wieder.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg nun zum 1. Januar von 9,60 auf 9,82 Euro und ab diesem Monat, Oktober 2022, liegt er bei 12 Euro. Auch im Jahr 2023 wird die Mindestlohnkommission wieder über eine Erhöhung beraten. Eine Anhebung des Mindestlohnes muss bis zum 30. Juni 2023 verabschiedet werden, diese wird dann allerdings erst in 2024 gelten. 

Mindestlohn 2022ab 1. Januar 20229,82 EUR
ab 1. Juli 202210,4 EUR
ab 1. Oktober 202212,00 EUR

Achtung: Arbeitgeber müssten bei einer Erhöhung des Mindestlohns die Gehälter ihrer Beschäftigten dementsprechend anpassen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab 2023 brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit keine gelben Zettel mehr beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abzugeben.

Wenn sich Beschäftigte ab dem 01. Januar 2023 krank melden, wird die Krankenkasse die Krankmeldung digitalisiert an den Arbeitgeber weiterleiten. Es reicht also aus, wenn Arbeitnehmer dem Unternehmen telefonisch oder anderweitig Bescheid geben, dass sie erkrankt sind. 

Was benötigen Sie als Unternehmer?

Arbeitgeber benötigen nun:

  • ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm
  • eine elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe
  • oder ein systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem.

Elektronische unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Ab dem 1. Januar 2023 ist die euBP verpflichtend vorgeschrieben. Bei dieser geht es darum, digitalisierte Daten der Entgeltabrechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung auszuwerten. Dies wird durch die Rentenversicherung alle vier Jahre durchgeführt.

Die Daten müssen in einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden.

Dies hat die folgenden Auswirkungen auf Arbeitgeber:

  • Alle erforderlichen Daten müssen digital vorliegen
  • Die Abrechnungssoftware muss angepasst werden.
  • Ggfs. müssen zusätzliche Module der Abrechnungssoftware erworben werden.

Mit vyble® immer auf dem neuesten Stand

Alle Änderungen werden selbstverständlich in der vyble® HR-Software berücksichtigt und umgesetzt, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

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