Der Bundesrat hat kürzlich einer Erhöhung des Sachbezugswertes zugestimmt. Demnach steigt der maximale Scheckwert für die Mitarbeiterverpflegung auf einen Wert von 6,50 € insgesamt. Dies gilt ab dem 1. Januar 2020.
Der neue Sachbezug für die Verpflegung von Mitarbeitern beträgt dann 3,40 € (pauschal besteuerbar und SV- frei). Über den Sachbezugswert hinaus bleiben 3,10 € über, welche komplett steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Sie möchten keine Papiergutscheine? Dann können Sie die Belege Ihrer Mitarbeiter für Verpflegung einreichen und vyble® berechnet die Erstattung von bis zu 6,50 € täglich im Rahmen der nächsten Gehaltszahlung. Die Belege können Sie dann kostenfrei im HR-Portal von vyble® in der Cloud sammeln.
Möchtest Du den Wert ab 2020 anpassen? Dann schreiben Sie uns eine Email an support@vyble.io
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