Startklar für Ihre Förderung
Bereits im Juli informierten wir Sie über einen geplanten steuer- sowie sozialversicherungsfreien Bonus der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern: die “Neustart-Prämie”. Diese bietet für Arbeitnehmer, die aufgrund von Kurzarbeit finanzielle Belastungen erlitten haben, eine Unterstützung, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern. Nähere Informationen finden Sie hier.
Förderung für Unternehmen
Unternehmen, deren Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 besonders schwer von Kurzarbeit betroffen waren, können diesen nun einen Bonus gewähren. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen tatsächlich durch das Unternehmen geleistet werden und die Beschäftigten nach Beendigung der Kurzarbeit mindestens einen Kalendermonat wieder im Unternehmen tätig waren. Dabei gehen die Unternehmen zunächst in Vorleistung, bekommen das Geld jedoch rückerstattet.
Förderanträge können ab dem 15.09.2020 bis zum 31.12.2020 gestellt werden, auch rückwirkend für bereits abgelaufene Monate. Adressat der Anträge ist die:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 – 3
19055 Schwerin
Das Formular steht ab dem 15. September 2020 zum Download bereit.