Mobilität
0,25 % für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 angeschafft werden, können ab Januar 2020 mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission ausstößt und der Bruttolistenpreis.
Dienstrad/E-Bike, Fahrrad Pauschalbesteuerung bei Übereignung
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ein Dienstrad zur Verfügung stellen. Werden die Kosten für das Fahrrad zusätzlich zur Vergütung getragen, bleibt diese Maßnahme frei von Steuer und SV. Der Arbeitnehmer kann nach Ablauf der ‚Leasing‘-Zeit das Rad erwerben und musste bisher den Restwert nach § 37b (Sachzuwendung, SV-pflichtig) versteuern. Ab 01. Januar 2020 kann der Restwert mit 25 % pauschal versteuert werden und SV entfällt.
Pauschalisierungswahlrecht beim Fahrtkostenzuschuss
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuer- und SV-frei erstatten. Die Fahrtkosten mit dem PKW sind pauschal mit 15 % erstattbar.Beides würde in der Lohnsteuerbescheinigung stehen und der Arbeitnehmer kann die Fahrtkosten nicht bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.Ab 2020 besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten mit
25 %pauschal versteuert. Die Fahrtkosten stehen dann nicht in der Lohnsteuerbescheinigung und der Arbeitnehmer kann diese in der Einkommensteuererklärung ansetzen lassen.
Reisetätigkeiten
Neue Pauschalen für Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwände bei Auslandsreisen
Die neuen Pauschalen wurden vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und werden ab dem 01. Januar 2020 in vyble® berücksichtigt.
Erhöhung der Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten
Der Verpflegungsmehraufwand wird ab dem 01. Januar 2020 wie folgt angepasst: Am An- und Abreisetag von 12 € auf 14 € Zwischentage von 24 € auf 28 €. Berufskraftfahrer können bei Übernachtungen im Fahrzeug pauschal 8 € pro Tag steuerfrei erhalten.Die Kürzung der Mahlzeiten müssen ebenfalls angepasst werden, sodass die 20 % für das Frühstück und die 40 % für das Mittag nun von den 28 € zu berechnen sind (Frühstück: 5,60 €, Mittag: 11,20 €).
Kita
Beitragsfreie Kindertagesförderung in MV wird durch das Land übernommen (Ausnahme Mahlzeiten)
Ab dem 1. Januar 2020 führt das Land die beitragsfreie Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern ein Eltern werden vollständig von den Elternbeiträgen entlastet. Diese Kosten werden vom Land übernommen.
Die Mahlzeiten in den entsprechenden Einrichtungen können trotzdem weiterhin vom Arbeitgeber steuerfrei finanziert werden.
Gesundheit
Anhebung des Freibetrags bei der Gesundheitsförderung
Der Betrag wird beim jeweiligen Arbeitnehmer von 500 € auf 600 € je Kalenderjahr angehoben. Zu dieser Gesundheitsförderung zählen erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen des §§ 20 und 20b Sozialgesetzbuches entsprechen.
Änderungen Sachbezug
Die vyble® Benefit Card ist eine beliebte Methode zur Umsetzung von Sachbezügen. Deinen Mitarbeitern können so flexibel Beträge innerhalb verschiedener Sachbezugsfreigrenzen (bspw. € 44,- monatlich) steuer- und SV-befreit per universeller Mastercard zur Verfügung gestellt werden. Die Anwendung dieser Karten funktioniert seit Jahren in Abstimmung mit den Finanzbehörden sehr gut und unbürokratisch.
Ab 2020 ist eine Gewährung der € 44,- Freigrenze zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn weiterhin möglich und bleibt somit als beliebtes Benefit einsetzbar.
Ein neuer Beschluss des Gesetzgebers bestätigt den Einsatz von Kartensystemen, grenzt aber die Nutzung dieser Methode voraussichtlich auf einen geschlossenen Kreis von Akzeptanzstellen im Inland ein. Viele Kartensysteme unserer Partner erfüllen bereits heute diese Anforderungen. Bereits ausgegebene Karten, die sich noch nicht in einem geschlossenen Kreis befinden, werden nachträglich und zentral gesteuert auf die neuen Regelungen eingestellt. Eine genauere Ausführungsbestimmung des Bundesministeriums für Finanzen steht zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Schon gewusst? Die vyble® Benefit Card oder Benefit-Karten von Sodexo und Edenred stehen Dir auf Knopfdruck zur Verfügung, denn Du kannst sie direkt über unsere Plattform bestellen, beladen und verwalten.
Pauschalbesteuerung von Sachgeschenken
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können Arbeitnehmern Sachgeschenke mit einem Wert von bis zu € 10.000,- jährlich gewährt werden. Mit vyble® hast Du die Möglichkeit, diese auf die vyble® Benefit Card Deines Mitarbeiters zu laden. Gemäß §37b EStG werden die Sachzuwendungen mit 30% pauschal versteuert.
Die zum Jahreswechsel geplante Änderung betrifft die Bemessungsgrundlage der pauschalen Besteuerung. Demnach sind die Nebenkosten für die Bereitstellung und Aufladung der Sachbezugskarten in diese mit einzubeziehen. Unsere Algorithmen werden diese Vorgaben berücksichtigen.
Erhöhung Verpflegungskostenzuschuss
Im nächsten Jahr wird der Wert für den Verpflegungskostenzuschuss auf € 6,50 pro Tag erhöht. Davon sind weiterhin € 3,10 steuer- und SV-frei. Monatlich kann die Verpflegung der Mitarbeiter demnach mit bis zu € 97,50 bezuschusst werden.
Dieser Zuschuss kann u.a. in Form von Sodexo-Restaurantschecks erfolgen, die Du bei vyble® ganz bequem online bestellen kannst. Wenn Du eine Anpassung Deiner bestehenden Sodexoschecks vornehmen möchtest, informiere gern das vyble®-Team per Mail an: support@vyble.io
Alternativ können die Kostenzuschüsse im Bereich der Verpflegung auch nachträglich per Überweisung erstattet werden, wenn die Belege je Mahlzeit als Nachweis vorliegen. Über vyble® und unsere Benefit-Partner können die Berechnungen und Übertragungen ins Lohnsystem automatisiert vorgenommen werden.
Sozialversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Zum Jahreswechsel erfolgt eine Erhöhung der Freibeträge für die betriebliche Altersvorsorge. Der SV-freie Betrag beläuft sich auf € 3.312,- jährlich. Von der Steuer befreit sind € 6.624,- pro Jahr.
In der vyble®-Mitarbeiterakte hast Du jetzt die Möglichkeit, zuvor abgeschlossene BAV-Verträge für Deine Mitarbeiter anzulegen und zu verwalten (oder verwalten zu lassen). Auf weitere vyble®-Features zum optimierten Management von Verträgen rund um das Thema der betrieblichen Altersvorsorge kannst Du Dich hier bereits freuen.
Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen Mit dem Jahr 2020 erfolgt eine Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Eine detaillierte Auflistung kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen:
SV-Rechengrößen 2020 pro Monat | West | Ost |
Arbeitslosenversicherung; Rentenversicherung allg. | 6.900,00 € | 6.450,00 € |
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.687,50 € | 4.687,50 € |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 8.450,00 € | 7.900,00 € |
Der Höchstzuschuss für Privatversicherte sowie freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt € 367,97 (mit Krankengeldanspruch), beziehungsweise € 353,91 (ohne Krankengeldanspruch).
Der maximale Zuschuss zur Pflegeversicherung beläuft sich auf € 71,48 (Sachsen: € 48,05).