Kurzarbeitergeld

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch die deutsche Wirtschaft vor besondere Herausforderungen. Eine Maßnahme zur Entlastung für Unternehmen ist ein neues Paket der Bundesregierung, das unter anderem den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern soll.

Da wir bereits in der letzten Woche eine große Anzahl von Anfragen erhalten haben, möchten wir in unserem heutigen Blogbeitrag alle wesentlichen Informationen rund um das Thema Kurzarbeitergeld für Sie bereitstellen.

Zusätzlich können Sie unsere Hotline, 0800 – 080089253, und die extra eingerichtete E-Mail-Adresse, covid-19-kug@vyble.io, für Ihre Anfragen verwenden.

Kurzarbeitergeld (KUG)

Zum Schutz der Bevölkerung und um eine rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, wird auch in Deutschland das öffentliche Leben heruntergefahren. Wenn auch Ihr Unternehmen hierdurch von einer reduzierten oder ausbleibenden Auftragslage betroffen ist, haben Sie die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. 

Was ist Kurzarbeitergeld?

Ziel der Maßnahme ist eine Entlastung für Sie als Unternehmer und die Vermeidung von Kündigungen durch eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit.

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich auf Basis der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Er beträgt dabei 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, beziehungsweise 67 Prozent für Mitarbeiter mit mindestens einem Kind. Dieser Leistungsanspruch wird von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die entstandene Nettodifferenz auszugleichen, sodass Ihren Mitarbeitern kein finanzieller Nachteil entsteht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  1. Es muss ein unvermeidbarer und vorübergehender Arbeitsausfall vorliegen. Dieser kann durch wirtschaftliche Ursachen oder durch ein unabwendbares Ereignis begründet sein.
  2. Betriebliche Voraussetzungen sind erfüllt, sobald Sie mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigen.
  3. Persönliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer sind erfüllt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht gekündigt wurde oder wird. Zudem dürfen Ihre Mitarbeiter wegen Krankheit nicht vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen werden.
  4. Sie müssen eine Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit vornehmen.

Die Bundesregierung hat zudem kurzfristig Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern:

Demnach können Sie bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent Ihrer Mitarbeitervom Arbeitsausfall betroffen sind. 

Sofern Sie Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen getroffen haben, kann mit dem neuen Maßnahmenpaket trotzdem auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet werden. 

Als Arbeitgeber erhalten Sie eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die Sie im Normalfall für Ihre Mitarbeiter zahlen müssten, von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wie können Sie Kurzarbeitergeld beantragen?

Zunächst müssen Sie die betroffenen Mitarbeiter über die anstehende Kurzarbeit informieren und ggf. eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat treffen. Gibt es keinen Betriebsrat, ist eine Einverständniserklärung aller betroffenen Mitarbeiter erforderlich. Anschließend können Sie eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit stellen.

Wurde das Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen bewilligt, unterstützen wir Sie bei der Berechnung der Auszahlungen.

Das Arbeitsentgelt für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wird an Ihre Mitarbeiter ausgezahlt und die Ausfallstunden anteilig durch das Kurzarbeitergeld kompensiert. Bei der Agentur für Arbeit stellen Sie dann monatlich einen Erstattungsantrag auf Kurzarbeitergeld

Für weiterführende Informationen haben wir Ihnen die wichtigsten Seiten und Dokumente der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen:

Unsere Services rund um die Verwaltung und Abrechnung Ihrer Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung, so dass Sie den Bereich der Personalverwaltung in Ihrem Unternehmen weiterhin digital und damit vollständig kontaktlos abdecken können.

Unser Team berät und unterstützt Sie jederzeit  gern bei der Umsetzung.