Viele Unternehmen nehmen in aktuellen Zeiten die Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes in Anspruch. Oftmals ist in diesem Zusammenhang nicht sofort ersichtlich, mit welchen Personalkosten Arbeitgeber tatsächlich zu rechnen haben. Insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit wird in vielen Lohnprogrammen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht abgebildet. Für die korrekte Abrechnung und das Einreichen der Erstattungsanträge ist gerade diese Berechnung jedoch essenziell ist.

vyble® bietet daher bereits eine Lösung für die effiziente und liquiditätsorientierte Abrechnung des Kurzarbeitergeldes an. Damit haben Unternehmen eine Möglichkeit, den tatsächlichen Liquiditätsbedarf für die Lohn- und Gehaltszahlungen zu ermitteln. Dabei liegt dieser gerade nach dem neuen Regelwerk erheblich niedriger. Wir haben unsere Software an dieser Stelle entsprechend angepasst, so dass die neuen Regeln zum Kurzarbeitergeld bereits vollumfänglich berücksichtigt werden.

Wird für die Mitarbeiter die Abwesenheit “Kurzarbeit” angelegt, können Sie sich durch Aufruf Ihres Payroll-Forecasts die Arbeitgebergesamtkosten unter Berücksichtigung der Erstattungsbeiträge ausweisen lassen.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld zur Seite. Nutzen Sie hierfür gern unsere Hotline 0800 – 080089253 oder die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse covid-19-kug@vyble.io.