Mehr Zeit für kranke Kinder

Viele Eltern kennen das Problem – das Kind ist krank, wahrscheinlich bereits zum wiederholten Mal und die Kinderkrankentage neigen sich dem Ende entgegen. Erleichterung bringt nun ein durch Koalitionsbeschluss neu aufgesetzter Maßnahmenkatalog. Dieser sieht vor, dass Eltern länger wegen erkrankter Kinder bei der Arbeit fehlen dürfen.

Anspruch auf Kinderkrankengeld für Arbeitnehmer

Allgemein haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um ihr krankes Kind zu Hause betreuen zu können. Für gesetzlich Versicherte besteht zusätzlich ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, um keine finanziellen Einbußen davonzutragen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall ca. 60% vom Netto. Der Arbeitgeber kann das restliche Netto je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag aufstocken. Die zeitliche Befristung belief sich bis jetzt auf zwanzig Tage pro Kalenderjahr, die sich beide Elternteile entweder aufteilen oder auf ein Elternteil übertragen konnten – mehrere Kinder bedeuten hierbei auch eine höhere Anspruchsdauer.

Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert sich

Die Angst, sich durch eine schnelle Verbreitung des Virus in Kindertagesstätten mit Corona zu infizieren, ist groß. Insofern lassen Erzieher heutzutage Kinder des Öfteren bereits bei schwachen Erkältungssymptomen von ihren Eltern abholen. Nun beinhaltet der Regierungsbeschluss, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Kinderkrankengeld für Elternpaare um jeweils fünf Tage erhöht werden soll. Alleinerziehende profitieren sogar von vollen zehn Tagen. Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch den vorschnellen Verlust ihrer Kinderkrankentage in Schwierigkeiten geraten. Gerade in Hinblick auf die kommende Grippesaison im Herbst und im Winter.

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