Nachversteuerung durch Kurzarbeit?

Während der Corona-Krise erhielten zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine steuerfreie Lohnersatzleistung – das Kurzarbeitergeld. Nun kann es jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu finanziellen Mehrbelastungen kommen. Waren Ihre Mitarbeiter betroffen? Um sie bei ihrer Finanzplanung zu unterstützen, empfehlen wir die Nutzung des Progressionsvorbehalt-Rechners.

Steuerliche Mehrbelastung

Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die zwar steuerfrei ist, aber wer Kurzarbeitergeld von mehr als € 410,- im Jahr erhalten hat, für den besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Und im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann es dann zu einer Nachversteuerung kommen. Diese Mehrbelastung resultiert aus dem sogenannten Progressionsvorbehalt inklusive eines besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG. 

Risiko der steuerliche Mehrbelastung abschätzen

Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Höhe Ihrer Nachversteuerung vorab für sich abschätzen können, empfehlen wir die Ermittlung der eventuellen finanziellen Belastung durch den Progressionsvorbehalts-Rechners. Mit dessen Hilfe können alle Mitarbeiter gern ihre eigene Berechnung durchführen. Dafür benötigen sie einfach nur ihre Lohnabrechnungen, bzw. jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen. “Zu versteuerndes Einkommen in Euro” entspricht dem ganz normalen Steuerbrutto. “Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen und Einkünfte in Euro” entspricht dem Kurzarbeitergeld.

Bei Fragen rund um das Thema Kurzarbeit ist das Team von vyble® gern für Sie da. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unseren Payroll Service zu erfahren.