Neuregelung des Sachbezugs 2020

Mit Inkrafttreten des neuen Jahressteuergesetzes zum 01.01.2020 unterliegt die vyble® Benefit Card für den Einsatz des Sachbezugs neuen Regelungen.

Was ändert sich?

Der Einsatz der vyble® Benefit Card wird innerhalb Deutschlands weiterhin möglich sein. Dies gilt sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel. Abbuchungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland initiiert werden, sind künftig nicht mehr zulässig. Damit kann die Karte bei internationalen Händlern wie Amazon, Netflix oder Spotify nicht mehr als Zahlungsmittel hinterlegt werden.

Zudem ist der Einsatz der Karte auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen beschränkt. Damit ist eine Nutzung für Finanztransaktionen (z.B. PayPal), Spielcasinos und bei Händlern von Edelmetallen und Wertpapieren ausgeschlossen.

Die Möglichkeit der privaten Zuladung durch die Mitarbeiter selbst wird vorerst gesperrt, da die Gesetzeslage über die Zulässigkeit dieser Funktion aktuell noch einige Unklarheiten aufweist. Sofern diese wieder freigeschaltet werden kann, werden wir die Kartennutzer hierüber informieren.  

Technische Anpassungen werden automatisch zum Jahreswechsel durch den Kartenhersteller vorgenommen, so dass die bestehenden Karten weiterhin wie gewohnt beladen und im Inland genutzt werden können. Selbstverständlich entsprechen auch neu bestellte Karten diesen Anforderungen. 

Zur Information für Deine Mitarbeiter, die eine vyble® Benefit Card besitzen, stellt Dir das Team von vyble® gern ein Schreiben zur Verfügung, das Du an die Karteninhaber weiterleiten kannst.