Neustart-Prämie in
Mecklenburg-Vorpommern

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten vielerorts Arbeitnehmer über mehrere Monate in Kurzarbeit gehen und erlitten somit teilweise gravierende Gehaltseinbußen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern schreitet nun als erstes Bundesland zur Tat und wirkt dem wirtschaftlichen Schaden entgegen – mit der Neustart-Prämie. 

Bezugsfähig sind hierbei alle Beschäftigten, die mindestens 50 Prozent sowie länger als einen Monat in Kurzarbeit verbracht haben. Weiterhin muss der Arbeitnehmer nach Beendigung der Kurzarbeit wenigstens einen Monat im selben Unternehmen beschäftigt sein.

Steuerfreier Bonus

Ab dem zweiten Monat der Kurzarbeit können Arbeitnehmer somit von einem steuerfreien Bonus monatlich profitieren. Gezahlt werden jeweils ein Betrag von € 200,- für den zweiten und dritten Monat der Kurzarbeit sowie € 100,- für alle weiteren – bis zu einer Höhe von € 700,-. Die Auszahlung erfolgt durch die Betriebe in Eigenregie. Die finanzielle Hilfe kann allerdings nur von Firmen beantragt werden, die die Prämie auch tatsächlich zu 100 Prozent an die Mitarbeiter weiterleiten.

Ebenso wird die Prämie nicht mit anderen Leistungen wie beispielsweise dem Kinderbonus oder Leistungen der Arbeitsagentur verrechnet.

Für einen reibungslosen Neustart hält das Team von vyble® Sie gern über neue Informationen zur Umsetzung auf dem Laufenden.