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Unternehmen
Individuelle Arbeitszeitmodelle
Damit Sie die täglichen Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeitenden nun auch individuell definieren können, werden die Arbeitszeitmodelle in vyble® von Wochen- auf Tagesbasis umgestellt.
Standard-Unternehmensarbeitszeiten
Legen Sie hier Ihr Arbeitszeitmodell fest, das standardmäßig für neue Mitarbeitende übernommen wird. Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Die Wochenarbeitsstunden Ihrer Mitarbeitenden werden gleichmäßig auf die von Ihnen definierten Arbeitstage verteilt, z. B. bei 40 Wochenstunden an 5 Tagen sind dies 8 Stunden pro Tag.
- Alternativ können Sie die täglichen Arbeitsstunden Ihres Unternehmens individuell festlegen, z. B. montags 8 Stunden, dienstags 6 Stunden usw.
Bitte beachten Sie: Die Umstellung auf Tagesbasis erfolgt am 15.01.2023. Sollen Ihre Wochenstunden gleichmäßig auf die Arbeitstage Ihres Unternehmens verteilt werden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Um die Wochenstunden individuell zu verteilen, nehmen Sie die entsprechenden Einstellungen bitte rechtzeitig vorher vor.
Um die Arbeitszeiten für Ihr Unternehmen festzulegen, setzen Sie im Bereich “Unternehmen” > “Arbeitszeiten” den Toggle auf “auf Tagessollarbeitszeit umstellen”. Nun können Sie die Stunden pro Tag definieren.
Individuelle Mitarbeiter-Arbeitszeiten
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, von den Standard-Arbeitsstunden abweichende Werte individuell für einzelne Mitarbeitende festzulegen. Öffnen Sie dazu die entsprechende Mitabeiterakte, setzen Sie unter “Stelle” > “Arbeitszeiten” den Toggle auf “auf Tagessollarbeitszeit umstellen” und passen Sie die Stunden an.

Die korrekte Definition der Arbeitszeiten hat unmittelbaren Einfluss auf die Zeiterfassung.
Professional Services
Abrechnung ohne Steuerabzug
In vyble® haben Sie nun die Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeitende zu berechnen, die nicht dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen, da Sie in Deutschland tätig, jedoch bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind.
Sofern das Unternehmen keine deutsche Betriebsstätte hat, ist für diese Mitarbeitenden die Angabe einer Steuernummer oder -klasse nicht nötig. Die Abrechnung erfolgt dann ohne Lohnsteuerabzug.
Um dies umzusetzen, setzen Sie unter “Unternehmen” > “Allgemein” den Toggle auf “Keine deutschen Standorte”.

Digitale Personalakte
Änderung der Vertragsart
Wollen Sie z. B. einen befristeten Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umstellen, können Sie in der digitalen Personalakte nun ganz einfach die Vertragsart anpassen. Klicken Sie dazu unter “Stelle” > “Stellendaten” auf das Stift-Symbol, wählen Sie unter “Vertragsart” das entsprechende Modell und klicken Sie auf “Speichern”.
Bitte beachten Sie, dass die Vertragsart unmittelbaren Einfluss auf den Tätigkeitsschlüssel hat, der automatisch aus den Mitarbeiterdaten generiert wird. Die korrekte Pflege der Vertragsart ist also unbedingt erforderlich, wenn Sie den DATEV-Export der Mitarbeitenden für die initiale Anlage in DATEV nutzen.
Mit vyble® immer auf dem neuesten Stand
Eine komplette Übersicht aller Neuheiten erhalten Sie nun stets in unseren Release Notes, die Sie im Helpdesk Center finden.
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