Ratgeber

Corona-Prämie

0

Corona Praemie

Ratgeber

Corona-Prämie

0

Ob direkt oder indirekt: Die Corona-Krise hat so manchen Arbeitsalltag auf den Kopf gestellt. Mit einer Corona-Prämie können Sie sich bei Ihren Mitarbeitern für ihre Unterstützung in dieser Zeit bedanken. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Corona-Prämie – was ist das?

Home Office, Kurzarbeit, geschlossene Schulen: Die Corona-Pandemie hat nicht nur das Privatleben maßgeblich verändert, sondern auch die Arbeitswelt. Um die dadurch entstandenen Mehrbelastungen auszugleichen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Zahlung einer “Corona-Prämie” geschaffen. 


Dabei handelt es sich um einen Bonus von bis zu € 1.500, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen können. Das Besondere: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieser von Steuern und Abgaben befreit.

Wer bekommt eine Corona-Prämie?

Gepflegt mit dem Krisenbonus Steuern sparen, können nicht nur Pflegekräfte. Zwar war der Corona-Bonus ursprünglich explizit für Pflegepersonal und Menschen in „systemrelevanten” Berufen gedacht, die während der Krise besonders gefordert sind.

Da steuerrechtlich aber nicht zwischen verschiedenen Branchen und Berufen differenziert werden darf, kann letztlich jeder Arbeitnehmer eine solche Zulage bekommen. Wichtig ist nur, dass ein Zusammenhang zwischen der Auszahlung und der Corona-Krise besteht.

Wie hoch ist der Corona-Bonus?

Wie wertvoll gute, loyale Mitarbeiter sind, zeigt sich gerade in schwierigen Zeiten. Die Höhe Ihrer Wertschätzung können Sie ihnen jetzt zeigen – mit einer Corona-Sonderzahlung bis zu einem Freibetrag von insgesamt € 1.500,-. 

Dieser kann auch in mehreren Raten ausgezahlt werden. Wichtig ist nur, dass die Zahlungen den Freibetrag insgesamt nicht übersteigen, damit die Prämie steuerfrei bleibt. Fällt diese höher aus, fallen für den Mehrbetrag Steuern und Abgaben an. 

Corona-Prämie mit wenigen Klicks

Mehr für Ihre Mitarbeiter: Schöpfen Sie Steuerpotenziale durch Künstliche Intelligenz optimal aus – mit der vyble® Plattform.

Wie oft kann die Corona-Prämie ausgezahlt werden?

Die falsche Deutung der Frist führt schnell zu Frust: Zwar kann ein Arbeitgeber die Corona-Prämie theoretisch beliebig oft auszahlen. Praktisch darf der Freibetrag von € 1.500,- allerdings insgesamt nicht überschritten werden, um in den Genuss der Steuervergünstigungen zu kommen.

Eine Ausnahme besteht bei einem Arbeitgeberwechsel oder mehreren Dienstverhältnissen. In beiden Fällen können Arbeitnehmer den Freibetrag mehrfach in Anspruch nehmen.

Beispielrechnung

€ 1.500,- Corona-Prämie sind insgesamt möglich
€ 900,- wurden im Dezember 2020 ausgezahlt
= bis zu € 600,- Corona-Prämie können noch steuer- und SV-frei ausgezahlt werden

Ist der Corona-Bonus steuerfrei?

Um das Plus, das Arbeitgeber bei ihren Mitarbeitern mit einem Corona-Bonus sammeln, nicht durch ein Minus an Steuern und SV-Beiträgen zu schmälern, sollten sie ein paar Punkte beachten:

  • Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht erlaubt.
  • Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss schriftlich vereinbart sein, dass die Sonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient.
  • Die Vereinbarung der Zahlung darf nicht vor dem 01. März 2020 getroffen worden sein.
  • Die Zahlung muss im Lohnkonto angegeben werden, nicht jedoch in der Lohnsteuerbescheinigung oder Einkommensteuererklärung.
  • Der Freibetrag von € 1.500,- darf nicht überschritten werden.

Bis wann kann ich die Corona-Zulage zahlen?

So wie das Ende der Pandemie sich immer weiter nach hinten verschiebt, ist es auch mit der Auszahlungsfrist für die Corona-Prämie. Ursprünglich war die krisenbedingte Steuervergünstigung auf den 31.12.2020 befristet. Diese Frist wurde aber schon 2-mal verlängert und wurde mittlerweile auf den 31. März 2022 festgesetzt.

Selbstverständlich steht es Arbeitgebern frei, ihren Mitarbeitern auch nach diesem Datum eine Corona-Zulage zu zahlen. Jedoch fallen dann Steuern und SV-Abgaben dafür an.

Was gilt bei Minijobbern?

Minijob heißt nicht automatisch Mini-Prämie. Im Gegenteil: Auch geringfügig Beschäftigte können den maximalen Freibetrag der Corona-Prämie ausschöpfen. Denn die steuerfreien Beihilfen zählen nicht zum regelmäßigen Entgelt und führen daher offiziell nicht dazu, dass die erlaubte Verdienstgrenze von € 450,- überschritten wird.

Und auch Arbeitnehmer in Kurzarbeit kommen in Bezug auf die Corona-Prämie nicht zu kurz. Die Corona-Prämie ist unabhängig von Art und Umfang der Beschäftigung sowie vom Erhalt von Kurzarbeitergeld möglich.

Brauche ich eine Ergänzungsverein­barung?

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Eine schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist zwar nicht unbedingt erforderlich. Dennoch ist es empfehlenswert, die Gewährung der Prämie in einer Ergänzungsvereinbarung festzuhalten. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Corona-Prämie im Lohnkonto des Mitarbeiters angegeben wird.

Corona-Prämie statt Weihnachtsgeld?

Sonderzahlungen leicht gemacht

Alle Jahre wieder freuen sich Mitarbeiter über Weihnachtsgeld. Alle Jahre wieder fallen jedoch auch Steuern und Abgaben darauf an. Insofern kann die Zahlung einer Corona-Prämie durchaus eine sinnvolle Alternative zum Weihnachtsbonus sein. Unter Umständen lohnt sich das für Ihre Mitarbeiter sogar mehr als z. B. ein 13. Monatsgehalt, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung erfüllt sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld hat.

Gleiches gilt für andere Sonderzahlungen. Auch hier lohnt es sich, über einen Corona-Bonus als Alternative nachzudenken, um mit gleichen Mitteln mehr für Ihre Mitarbeiter herauszuholen. 

Gut zu wissen: Die Corona-Prämie bleibt auch dann steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer bereits andere steuerfreie Leistungen wie z. B. Sachbezüge oder geldwerte Vorteile bezieht.

Schnelle Auszahlung mit vyble®

vyble® Prozessgrafik: Nettolohnoptimierung
vyble® Prozessgrafik: Nettolohnoptimierung

Mit kleinem Aufwand zu großer Motivation: In der vyble® HR-Plattform können Sie die Auszahlung der Corona-Prämie mit nur wenigen Klicks vornehmen. Wählen Sie einfach alle oder einzelne Mitarbeiter aus. Sie können sogar per Knopfdruck eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung erstellen, digital unterschreiben lassen und die Prämie direkt in die Payroll übernehmen.

Mitarbeiter motivieren auf Knopfdruck

Nutzen Sie jetzt noch die Chance, Ihre Mitarbeiter von den Steuervergünstigungen einer Corona-Prämie profitieren zu lassen. Das zahlt sich auch für Sie aus – und macht Sie als Arbeitgeber noch attraktiver.

Info Icon

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite keine Beratung in rechtlichen Fragen darstellen. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für rechtlich relevante Inhalte übernehmen. Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, einen Juristen zu konsultieren.

Das könnte Sie auch interessieren