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Geschenke für Mitarbeiter

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Was sind Geschenke für Mitarbeiter?

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Mit welchen Geschenken können Sie Ihrem Team eine Freude machen? Wann zählen Geschenke als Betriebsausgaben oder werden steuerpflichtig? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier.

Was sind Geschenke für Mitarbeiter?

Geschenke für Mitarbeiter sind Leistungen, die zu keiner Gegenleistung verpflichten. Es gibt viele Anlässe, die Sie nutzen können, um Ihren Mitarbeitern Geschenke zu machen. Mit einer kleinen Aufmerksamkeit können Sie Ihren Mitarbeitern auf einfache Weise Anerkennung zeigen. Bei Geschenken sollten Sie darauf achten, ob sie steuerfrei sind oder im vollen Umfang steuerpflichtig: Geldgeschenke sind z. B. immer steuerpflichtig. Bei allen anderen Geschenken gilt die Sachbezugsfreigrenze. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber „Sachbezug“. Steuerfreie Geschenke unter der Sachbezugsfreigrenze wären beispielsweise eine Flasche Wein oder Eintrittskarten zu Sport- und Kulturveranstaltungen, wenn Sie einen Wert von € 50,- nicht übersteigen.

Welche Wirkung haben Geschenke auf Mitarbeiter?

Geschenke für Mitarbeiter dienen als eine Geste der Wertschätzung, stärken die Mitarbeiterbindung und fördern die Motivation. Letzteres bestätigt unter anderem eine Studie von Aktion Mensch: 66 % der Befragten sind der Meinung, dass Geschenke für Mitarbeiter die Motivation steigern. Zusätzlich geben 60 % der Befragten an, dass Geschenke die Attraktivität des Arbeitgebers erhöhen und 56 % fühlen sich aufgrund eines Geschenks mehr wertgeschätzt.

Welche Anlässe eignen sich für Mitarbeitergeschenke?

Mitarbeiterin: Geburtstag oder Jubiläum

Geschenke für Mitarbeiter kommen zu klassischen Anlässen in Frage – aber auch in anderen Situationen: 

  • Zu den klassischen Anlässen für ein Geschenk zählen unter anderem persönliche Ereignisse, wie Geburtstage, Hochzeiten, Geburten oder Jubiläen. Die Steuerfreigrenze liegt hier bei € 60,-. Feiertage wie Weihnachten oder Ostern zählen nicht zu den persönlichen Anlässen.
  • Doch Sie können auch andere Gelegenheiten nutzen, um Ihrem Team eine Freude zu machen: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern z. B. steuerfreie Prämien zahlen oder ihnen zusätzlich zum Gehalt monatliche Sachleistungen gewähren, beispielsweise die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio übernehmen. Dieses monatliche Geschenk kann maßgeblich zur Motivation der Mitarbeiter beitragen. Bei Sachbezügen gilt eine Steuerfreigrenze von € 50,-.
    Bei einmaligen Geschenken mit einem Wert von etwas über € 50,- greift mitunter die sog. 96%-Regelung (R 8.1 Abs. 2 Satz 3 der Lohnsteuer-Richtlinien): Schenken Sie Ihrem Mitarbeiter beispielsweise eine Flasche Wein aus einem lokalen Geschäft € 45,-, fällt diese noch unter die Sachbezugsfreigrenze, da hier nur der geminderte Wert von € 48,- angesetzt wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gutscheine.
  • Organisieren Sie ein Event wie eine Weihnachtsfeier für Ihr Team, können Sie einen Steuerfreibetrag von € 110,- pro Person ausschöpfen. Dieser gilt für maximal zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr. Wenn Sie diese € 110,- überschreiten oder mehr als zwei Veranstaltungen durchführen, ist der überschüssige Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Sind Geschenke an Mitarbeiter Betriebsausgaben?

Grundsätzlich können Sie Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgabe geltend machen. Diese sogenannten geldwerten Vorteile unterliegen jedoch der Lohnsteuer. Ausnahme sind die o. g. steuerfreien Aufmerksamkeiten. Geschenke an Mitarbeiter können entweder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz oder pauschal mit 30 % versteuert werden, wenn die Höhe des Geschenkes 10.000 € nicht überschreitet. Zusätzlich muss der Arbeitgeber neben der pauschalen Einkommensteuer auch noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlen.

Was sind beliebte Geschenke für Mitarbeiter?

Eine Studie des Marktforschungsinstituts Toluna zeigt, dass 75 % der Befragten sich besonders zu Weihnachten über Sonderzahlungen oder Gutscheine freuen würden. Diesem Wunsch kommen aber nur etwa 40 % der Arbeitgeber nach.

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