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Geldwerter Vorteil

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Geldwerter Vorteil: Mitarbeiterin erhält einen Zuschuss

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Geldwerter Vorteil

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Es muss nicht immer die Gehaltserhöhung sein: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern geldwerte Vorteile anbieten, profitieren auch Sie als Arbeitgeber. Welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie einen geldwerten Vorteil versteuern, erfahren Sie hier.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Geldwerte Vorteile sind Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt anbietet. Dabei kann es sich z. B. um einen Firmenwagen, Essens-zuschüsse oder Mitarbeiterrabatte handeln. Grundsätzlich kommen alle Waren oder Dienstleistungen infrage, die nicht in Geld ausgezahlt werden, aber “Geld wert” sind.

Welchen Nutzen haben geldwerte Vorteile?

Wer Extra-Leistungen anbietet, sammelt auch bei seinen Mitarbeitern Extra-Punkte. Denn das lohnt sich für beide Seiten.

Die Vorteile für Arbeitnehmer:

  • mehr Netto vom Brutto, da weniger Steuern und Abgaben anfallen
  • direkte Kostenersparnis (z. B. für Verpflegung)
  • teils sogar lohnenswerter als eine Gehaltserhöhung

Die Vorteile für Arbeitgeber: 

  • zufriedenere Mitarbeiter
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
  • teilweise Ersparnis bei Steuern und Abgaben

Wie werden geldwerte Vorteile versteuert?

In §8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist festgelegt, dass geldwerte Vorteile als Einnahmen gelten und daher versteuert werden müssen. Allerdings gelten hier bestimmte Freigrenzen, die Arbeitgeber ausschöpfen können. Diese werden je nach Leistungsart unterschiedlich bemessen. Die einzelnen Freigrenzen schließen sich gegenseitig nicht aus. Das bedeutet, dass derselbe Mitarbeiter mehrere geldwerte Vorteile erhalten kann.

Wann sind Sachbezüge steuerfrei?

Sachbezüge sind gern gesehen ‒ und bis zu einer Höhe von € 50,- im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie in Form eines gebundenen Gutscheins oder als Direktleistung des Arbeitgebers ausgegeben werden. Das können z. B. Tankgutscheine, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sachbezugskarten sein.

Was gilt beim Mitarbeiterrabatt?

Durch Vergünstigungen steigt auch der Arbeitgeber in der Gunst seiner Mitarbeiter. Gewährt ein Unternehmen ihnen Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen, darf es zunächst 4 % des üblichen Endpreises abziehen. Rabatte auf den verbleibenden Wert sind bis zu einem Freibetrag von € 1.080,- im Jahr steuerfrei. 

Beispielrechnung

Ein Mitarbeiter eines Möbelherstellers kauft bei seinem Arbeitgeber eine Wohnzimmerausstattung im Wert von € 15.000,-.
Er erhält 10 % Rabatt, zahlt also € 13.500,-.

Geminderter Endpreis: € 15.000,- (üblicher Endpreis) – € 600,- (4 %) = € 14.400,-
Geldwerter Vorteil: € 14.400,- (geminderter Endpreis) – € 13.500,- (tatsächlich gezahlter Preis) = € 900,-

Zu versteuern: € 0,- (da unter der Freigrenze von € 1.080,-)

Wie werden Essensgutscheine versteuert?

Mit steuerbegünstigten Verpflegungszuschüssen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter z. B. in den Genuss von Essensgutscheinen kommen lassen. 

Bis zu

€ 3,57

pro Arbeitstag versteuern Arbeit­­geber pauschal mit 25 %.

Um bis zu

€ 3,10

dürfen Unter­nehmen den Ver­pflegungszuschuss steuerfrei auf­stocken.

Insgesamt

€ 6,67

pro Tag können Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei erhalten.

Geldwerter Vorteil versteuern bei Firmenwagen

Firmenwagen als geldwerter Vorteil

Ein Sonderfall sind Firmenwagen, die auch privat genutzt werden dürfen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • Arbeitnehmer dokumentieren alle dienstlichen Fahrten in einem Fahrtenbuch.
  • Alternativ gilt die pauschale 1-Prozent-Regelung. 

Für die 1-Prozent-Regelung ist der Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung ausschlaggebend. Die privaten Fahrten werden monatlich pauschal mit 1 % des Brutto-Inlandslistenpreises versteuert. Dazu kommen 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Von diesen 0,03 % des Listenpreises darf eine einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeit mit 15 % pauschal versteuert werden. Hier wird pauschal mit 15 Tagen pro Monat gerechnet.

Beispielrechnung

  • Brutto-Inlandspreis des Firmenwagens: € 40.000,-
  • Geldwerter Vorteil für Privatfahrten (1 % von € 40.000,-): € 400,-
  • Entfernung Wohnung – Arbeitsplatz: 20 km
  • Zuschlag für Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte
    (0,03 % x € 40.000,- x 20 km): € 240,-

Davon können € 90,- abgezogen werden (20 km x 15 Tage x € 0,3 pro km = € 90,-).

Somit sind:

  • € 400,- ST- & SV-pflichtig (Auto) 
  • € 150,- ST- & SV-pflichtig (Fahrten Whg/Arbeit; € 240,- abzgl. € 90,-)
  • € 90,- pro Strecke pauschal mit 15 % zu versteuern (Fahrten Whg/Arbeit)

Welcher Freibetrag gilt bei Geschenken für Mitarbeiter?

Ein guter Wein zum Geburtstag oder ein Gutschein zur Hochzeit: Mit kleinen Geschenken machen Unternehmen ihren Mitarbeitern oft eine große Freude. Diese bleiben auch für Arbeitgeber steuerfrei, wenn:

  • der Wert bei max. € 60,- brutto liegt
  • es sich um Sachgeschenke handelt
  • der Aufmerksamkeit ein persönlicher Anlass zugrunde liegt

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